Leider können wir noch immer nicht sagen ab wann wir wieder Gäste begrüßen dürfen.
Aktuell sagt die behördliche Anordnung, dass unter der Voraussetzung, dass die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen in Landkreisen und Kreisfreien Städten unter 100 liegt, ab dem übernächsten Tag gilt:
Campingplätze und Ferienwohnungen unterliegen nicht dem Beherbergungsverbot, eine Kontakterfassung und -nachverfolgung ist erforderlich.
Das Robert Koch-Institut weist (abhängig vom Meldedatum) zum Stand 11.05.2021 die folgenden Inzidenzwerte aus:
- Sachsen: 167,6
- Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: 197,5
Wir hoffen, dass wir bald die 100 unterschreiten und wieder für Sie da sein dürfen.
Bis dahin wünschen wir Ihnen: Bleiben Sie Gesund!
Ihre Familie Haase
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